Unsere Geschäftsbedingungen
Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für alle Reisen, die vom Reise-Service Busche veranstaltet werden.
1. Abschluß des Reisevertrages
Die Anmeldung soll schriftlich mit unseren Anmeldebogen erfolgen. Nach Erhalt der Anmeldebogen bekommt der Kunde von uns eine Buchungsbestätigung mit dem Sicherungsschein für Kundengelder. Somit ist die Reise fest gebucht.
2. Zahlung
a) In Ihrer Buchungsbestätigung teilen wir Ihnen die Höhe der sofort fälligen Anzahlung mit (max. 20 % des Reisepreises).
b) Die Restzahlung ist ca. 4 Wochen vor Reisebeginn (bei unseren Schnupper-Reisen ca. 2 Wochen) auf unser Konto zu überweisen.
c) Vertragsabschlüsse innerhalb von 4 Wochen vor Reisebeginn verpflichten den Reisenden zur sofortigen Zahlung des gesamten Reisepreises gegen Aushändigung der vollständigen Reiseunterlagen und des Sicherungsscheines für Kundengelder.
3. Unsere Leistungen
Unsere vertraglichen Leistungen richten sich nach der verbindlichen Leistungsbeschreibung sowie den Reiseunterlagen, insbesondere der Reiseanmeldung und der Reisebestätigung.
4. Leistungs- und Programmänderungen
a) Wir behalten uns vor, das Programm mit Rücksicht auf Witterung, Feiertage, Öffnungszeiten usw. in der zeitlichen Reihenfolge umzustellen.
b) Im Fall der erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung kann der Reisende vom Vertrag zurücktreten.
5. Rücktritt des Kunden
Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Bei Rücktritt berechnen wir pro Person vom Reisepreis:
bis 45 Tage vor Reiseantritt 10 % max. jedoch 50,- €
vom 44. bis 22. Tag vor Reiseantritt 30 % max. jedoch 50,- €
ab dem 21. Tag und bei Nichtanreise 50 % max. jedoch 50,- €
Trotz dieser kulanten Regelung sind wir gesetzlich verpflichtet, Sie auf den Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten-Versicherung hinzuweisen.
Dem Kunden bleibt es in jedem Fall unbenommen, nachzuweisen, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden, als gefordert, entstanden ist.
6. Ersatzreisende
a) Der Reisende kann sich bis zum Reisebeginn durch einen Dritten ersetzen lassen, sofern dieser den besonderen Reiseerfordernissen genügt und seiner Teilnahme nicht gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Umbuchungsgebühr 25,- Euro.
b) Der Reisende und der Dritte haften dem Reiseveranstalter als Gesamtschuldner für den Reisepreis.
7. Reiseabbruch
Wird die Reise durch den Kunden z. B. durch Krankheit abgebrochen, so ist der Reiseveranstalter verpflichtet, bei den Leistungsträgern die Erstattung ersparter Aufwendungen zu erreichen.
8. Störung durch den Reisenden
Wir können den Reisevertrag fristlos kündigen, wenn der Reisende trotz Abmahnung erheblich weiter stört, so daß seine weitere Teilnahme für uns oder die Reiseteilnehmer nicht mehr zumutbar ist. Uns steht in diesem Fall der Reisepreis weiter zu. Schadenersatzansprüche im übrigen bleiben unberührt.
9. Mindestteilnehmerzahl
a) Jede Reise benötigt eine Mindestteilnehmerzahl von 25 Personen. Wir können bis spätestens 4 Wochen vor Reisebeginn gegenüber den Reisenden erklären, daß die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht und diese Reise nicht durchgeführt wird. Bei den Schnupper-Reisen bis spätestens 2 Wochen vor Reisebeginn.
b) Der Reisende kann die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn wir in der Lage sind, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus unserem Angebot anzubieten.
c) Nimmt der Reisende nicht an einer anderen Reise teil, so ist der von dem Reisenden gezahlte Betrag unverzüglich zurückzuerstatten.
10. Kündigung in Folge höherer Gewalt
a) Erschwerung, Gefährdung oder Beeinträchtigung erheblicher Art durch nicht vorhersehbare Umstände wie Krieg, innere Unruhen, Epidemien, hoheitliche Anordnungen (Grenzschließungen), Naturkatastrophen, Havarien, Zerstörung von Unterkünften oder gleichgewichtige Fälle berechtigen beide Teile zur Kündigung des Reisevertrages.
11. Ausschluss von Ansprüchen
a) Ansprüche wegen mangelnder Reiseleistungen, nachträgliche Unmöglichkeit und wegen Verletzung der Nebenpflichten hat der Reisende innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise uns gegenüber geltend zu machen.
12. Pass-, Visa- und gesundheitspolizeiliche Formalitäten
a) Wir werden Informationen über Paß-, Visa- und Gesundheitsvorschriften, die uns bekannt sind oder von den zuständigen Stellen der BRD veröffentlicht werden und uns in angemessener Zeit zur Kenntnis gelangen, an den Kunden weiterleiten.
b) Wir haften nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung.
13. Gerichtsstand
a) Der Reisende kann uns nur an unserem Sitz verklagen. Dieser ist Nienburg/Weser.
b) Für Klagen des Reiseveranstalters gegen den Reisenden ist der Wohnsitz des Reisenden maßgeblich, es sei denn, daß die Klage sich gegen Vollkaufleute oder Personen richtet, die nach Abschluß des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz des Reiseveranstalters maßgeblich.